Vermächtnis
Vermächtnis bezeichnet die Hinterlassenschaft, die Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen oder Systeme als juristische Verfügung oder durch die Tatsache Ihrer Existenz zurücklassen.
Die gebräuchlichste Bedeutung ist der im Erbrecht definierte Letzte Wille, das sogenannte Testament. Diese letztwillige Verfügung wird vom Erblasser schriftlich einseitig oder vertraglich verfügt. Damit werden Erbteile bestimmt und den Hinterbliebenen vermacht.
Im weiteren Sinne handelt es sich einerseits um materielle Ansammlungen, die, im positiven Fall, nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen, wie z.B. Wasserstraßen, Terrassenfelder und städtische Infrastrukturen. Im negativen Fall handelt es sich um Erblasten, die nach dem Ende der Nutzung, die Allgemeinheit belasten, wie z.B. Müllkippen, Atomkraftwerke und ähnliche Industrieruinen.
Andererseits sind dies geistige Hinterlassenschaften, die, im Anschluss eines Zeitalters, der Gesellschaft oder Teilgruppen vermacht werden, wie Gesellschafts-, Religions- oder Philosophiesysteme. In Einzelfällen stehen bedeutende Persönlichkeiten im Mittelpunkt, die das Vermächtnis repräsentieren (z.B. Konfuzius, Gutenberg oder Gorbatschow).
In den Bereichen Führungswechsel, Unternehmensfusionen oder der Strategieentwicklung sollten Vermächtnisse berücksichtigt werden. Das jeweilige Erbe beeinflusst durch Überzeugungen in Form von Werten und Glaubenssätzen den Wandel, der sich bei Organisationsveränderungen ergibt. Da sich ein Vermächtnis nicht auf Befehl ausräumen lässt, müssen die damit zusammenhängenden Einflussfaktoren beim Veränderungsmanagement aktiv bearbeitet werden.